Das KPF-Sekretariat informiert, dass alle Antragsteller verpflichtet sind, die Schriftform in Bezug auf Preisanfragen an Auftragnehmer für Dienstleistungen/ Lieferungen beizubehalten.
Die Antragsteller sind zudem verpflichtet, die einzelnen Kostenpositionen gemäß der mit den geltenden Regeln des KPF zu schätzen, insbesondere im Hinblick auf die Pflicht zur Abgabe von 3 Angeboten für Kosten über EUR 1.000 EUR.
Bei der Schätzung von Kosten unter 1.000 EUR sind die Antragsteller verpflichtet, die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz anzuwenden. Unterlagen, die die Anwendung dieser Grundsätze bestätigen (z. B. Anfragen, Angebote usw.), sind vom Antragsteller auf Verlangen dem KPF-Sekretariat vorzulegen.
KPF-Sekretariat